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60 Jahre Hermesdeckungen

Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien

Das Entscheidungsgremium für die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland ist der Interministerielle Ausschuss (IMA). Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der Finanzen (BMF), des Auswärtigen Amtes (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Der IMA trifft alle vier Wochen in Berlin zu den Sitzungen zusammen.

An den IMA-Sitzungen nehmen die mit dem Management der Exportkreditgarantien beauftragten Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (Euler Hermes) und PricewaterhouseCoopers AG WPG (PwC) ebenfalls teil. Die Mitarbeiter des Mandatarkonsortiums prüfen die Deckungsanträge im Hinblick auf maßgebliche Kriterien wie Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts und setzen die Entscheidungen des IMA um.

Die Diskussionen und Entscheidungen des IMA profitieren von der Einbindung Sachverständiger aus der Exportwirtschaft, die als beratende Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen. Die Mitwirkung dieser ehrenamtlichen Sachverständigen der KfW, der AKA Ausfuhrkreditgesellschaft und des Bundesrechnungshofes sowie elf weitere, persönlich berufene Persönlichkeiten aus der Export- und Finanzwirtschaft ist von herausragender Bedeutung für die Ausschussarbeit.

Unter dem Vorsitz des BMWi entscheiden die im IMA vertretenen Ministerien im Konsens grundsätzliche Fragestellungen, die den Rahmen der Hermesdeckungen bilden. Dazu gehört die Deckungspolitik, die für mehr als 250 Länder weltweit die spezifischen Voraussetzungen für die Übernahme von Exportkreditgarantien festlegt. Außerdem gestaltet der IMA das Deckungssystem sowie die verschiedenen Absicherungsformen, um praxisnah und flexibel auf die Anforderungen der Exportwirtschaft zu reagieren. Nicht zu letzt entscheidet er über die konkreten Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien.

Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien

Schaubild: Der Interministerielle Ausschuss

Vor Beginn der Ausschusssitzung erhalten die Sachverständigen in einer so genannten Lesestunde die Möglichkeit, sich über besondere Geschäfte auszutauschen. Der erste Teil der IMA-Sitzung findet mit Beteiligung der Sachverständigen statt und heißt deshalb S-Sitzung. In den meisten Fällen beraten die Vertreter der Ministerien, Mandatare und Sachverständige die Übernahme von Exportkreditgarantien für Einzelanträge. Die Entscheidung zur Übernahme von Hermesdeckungen liegt jedoch allein in der Verantwortung der Ministerien.

Nach einer kurzen Pause tritt der Ausschuss erneut in der so genannten R-Sitzung zusammen, an der lediglich die Vertreter der Ressorts und der Mandatargesellschaften teilnehmen. Es handelt sich um eine interne Besprechung und Beratung zu Fragen von meist grundsätzlicher Bedeutung.

Die einzelnen Anträge werden anhand der von den Mandataren erarbeiteten Sitzungsvorlagen (so genannter Prüfungsberichte) und eines mündlichen Vortrags behandelt. Wenn bereits alle Voraussetzungen für eine positive Entscheidung vorliegen, gibt der IMA die Zusage zur Übernahme der beantragten Ausfuhrdeckung. Eine grundsätzliche Stellungnahme des IMA ist eine positive Äußerung zu dem Geschäft, wenn die Vertragsverhandlungen noch nicht endgültig abgeschlossen sind oder dem Antrag nicht im gesamten Umfang zugestimmt werden kann. Erst nachdem diese Auflagen oder Einschränkungen erfüllt sind, kann die grundsätzliche Stellungnahme in eine vollständige Deckungszusage umgewandelt werden.

Der IMA entscheidet über Deckungsanträge

Schaubild: Entscheidungsverfahren

Über den Verlauf und die getroffenen Entscheidungen der Sitzung wird ein Protokoll geführt, das als wesentliche Grundlage für die weitere praktische Handhabung des Förderinstrumentes dient. Wichtige Entscheidungen zur Deckungspolitik oder Änderungen bei den Produkten und Rahmenbedingungen werden anschließend per Newsletter im AGA-Report veröffentlicht.

Die intensive Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bundesministerien, den Mandataren und den Sachverständigen aus der Export- und Bankenwirtschaft erleichtert sowohl bei der Behandlung der Grundsatzfragen als auch bei der Entscheidung über die Einzelanträge eine sachgerechte Abwägung aller Gesichtspunkte im Interesse der Exportwirtschaft.

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