
Die Exportkreditgarantien des Bundes, in Deutschland auch als Hermesdeckungen bekannt, blicken auf eine 60jährige Geschichte zurück. Beim Eintritt in schwierige, risikoreiche Märkte und beim Aufrechterhalten von Handelsbeziehungen in wirtschaftlich oder politisch weniger stabilen Zeiten hat sich dieses Instrument der Außenwirtschaftsförderung als unverzichtbar für die Exportwirtschaft erwiesen.
Die grundlegende Entscheidung, gleich nach Ende des Krieges die Wirtschaft auch beim Gang ins Ausland zu begleiten, hat ihren Teil zum wirtschaftlichen Wachstum und dem Aufstieg der Bundesrepublik zur führenden Exportnation beigetragen. Am 9. November 1949 trat erstmals der Interministerielle Ausschuss (IMA) zusammen, der bis heute die Geschicke der Hermesdeckungen lenkt. Die Bundesregierung hat sich damals dafür entschieden, ein privates Konsortium mit dem Management der Exportkreditgarantien zu beauftragen. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PricewaterhouseCoopers AG WpG nehmen heute diese Aufgabe gemeinsam wahr. Die Verbindung von staatlicher Förderung und privatwirtschaftlichem Management ist sicherlich auch ein wesentlicher Grund dafür, dass Hermesdeckungen heute zu Recht als dienstleistungsorientiert und praxisnah gelten.
Mehr als 644.000.000.000 EUR beträgt das Gesamtvolumen aller Aufträge, die mit Hermesdeckungen seit 1949 gefördert wurden. In Deutschland profitieren große exportierende Unternehmen ebenso wie auch viele kleine und mittelständische Betriebe aus nahezu allen Branchen von der staatlichen Exportförderung durch Hermesdeckungen. In Anbetracht der Exportorientierung der deutschen Volkswirtschaft sichern die Exportkreditgarantien auf diese Weise eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Die geförderten Projekte und internationalen Handelsbeziehungen tragen ihrerseits zur wirtschaftlichen Entwicklung der Zielländer bei.
In den Nachkriegsjahren stieg die Bedeutung der Hermesdeckungen stetig an. Es wurden mehr und größere Projekte mit einer Hermesdeckung abgesichert und ihr Anteil am Gesamtexport wuchs auf rund 10 %. Die dynamische Entwicklung des deutschen Außenhandels sowie der Finanz- und Kreditversicherungsmärkte hat jedoch in der Folgezeit dazu geführt, dass seit Beginn des 21. Jahrhunderts noch etwa 3 % des deutschen Gesamtexports mit Hermesdeckungen begleitet werden. Angesichts langfristig zunehmender Deckungsvolumina spiegelt sich hierin jedoch keine abnehmende Bedeutung der staatlichen Exportförderung, sondern eher die dynamische privatwirtschaftliche Entwicklung wider.
Krisensituationen haben die Exportkreditgarantien immer wieder auf Praxistauglichkeit getestet. Und immer wieder hat sich das Instrument bewährt. In den achtziger Jahren führte die Verschuldungskrise der Entwicklungsländer dazu, dass eine Vielzahl von Exporteuren ihre Hermesdeckungen in Anspruch nehmen mussten und Entschädigungen für ihre nicht bezahlten Auslandsforderungen erhielten. Es folgten der Zusammenbruch des Ostblocks, die Asienkrise und kurz danach die Bankenkrise in Russland – stets konnte sich das Instrument als zuverlässige Absicherung behaupten. Die Bundesregierung hat auch in schwierigen Zeiten darauf geachtet, das Deckungsangebot soweit als möglich aufrechtzuerhalten.
Überregionale Wirtschaftskrisen waren Auslöser für negative Jahresergebnisse der Hermesdeckungen, die sich bis 1998 auf 13,4 Mrd. EUR aufsummierten. Ab 1999 führen jährliche positive Salden zum Abbau dieses Defizits; seit 2006 weisen die Exportkreditgarantien einen kumulierten Überschuss aus. In den 60 Jahren seit Beginn der Exportkreditgarantien haben Exporteure Entschädigungszahlungen in Höhe von mehr als 34 Milliarden Euro erhalten. Gleichzeitig arbeiteten die Bundesregierung und die Mandatare gemeinsam daran, durch Umschuldungsabkommen, Restrukturierungen und Regressverfahren diese Gelder für den Bundeshaushalt wieder zurückzuerhalten. Der Abbau des Defizits und Wiedereintritt in die schwarzen Zahlen Ende 2006 beweist, dass diese Arbeit erfolgreich war. Die Hermesdeckungen sind ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung, das unabhängig von kurzfristigen wirtschaftlichen oder politischen Entwicklungen die Exportwirtschaft begleitet und sich dennoch nachhaltig selbst trägt.
60 Jahre nach ihrer Einführung stellt die Finanz- und Wirtschaftskrise die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland heute vor neue Herausforderungen. Die Exportwirtschaft ist in dieser Situation in besonderem Maße auf die stabilen Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen, die ihr durch die Hermesdeckungen geboten werden. Auf dem privaten Markt steht ein deutlich verringertes Absicherungsangebot zur Verfügung. Insofern trägt die Aufrechterhaltung der staatlichen Deckungsmöglichkeiten für nahezu alle Exportmärkte weltweit wesentlich zur Überwindung der angespannten Finanzierungssituation deutscher Exporteure bei.
Die internationale Ausrichtung der Exportkreditgarantien gewinnt immer stärker an Gewicht. Kooperationen und Vereinbarungen mit anderen staatlichen Exportkreditversicherungen gehören ebenso dazu wie Regelungen auf Ebene der EU oder der OECD. An vielen Stellen haben sich die Exportkreditgarantien als Taktgeber und Motor bewiesen. Der Berücksichtigung von entwicklungspolitischen, sozialen und ökologischen Aspekten kommt besondere Bedeutung zu. Hieraus ergeben sich neue Herausforderungen, um die deutsche Exportwirtschaft im Wettbewerb mit international vergleichbaren Konditionen zu unterstützen.
Das gute nationale und internationale Renommee der Exportkreditgarantien - schon mehrfach durch die Auszeichnung „Best ECA“ unter Beweis gestellt – zeugt von 60 erfolgreichen Jahren praxisnaher Exportförderung. Es ist zugleich Ansporn für die Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.