
Der Ermächtigungsrahmen zeigt den jährlich vom Haushaltsausschuss festgelegten Höchstbetrag an, bis zu dem Exportkreditgarantien übernommen werden dürfen. Jede Hermesdeckung wird auf diesen Ermächtigungsrahmen angeschrieben und erst wieder herausgenommen, wenn alle Kreditraten durch den ausländischen Besteller bezahlt sind. Die Ausnutzung des Ermächtigungsrahmes lag in den vergangenen Jahren meist bei rund 100 Mrd. EUR.
Für die Beurteilung der Risiken für den Bundeshalt ist der Ermächtigungsrahmen jedoch nicht ausschlaggebend. Das Entschädigungsrisiko des Bundes – der Wert aller offenen, gedeckten Forderungen einschließlich Zinsen – lag Ende 2008 bei 62,3 Mrd. EUR.